Tiere haben endlich eine Lobby!

Telefonaktion zur Abschaffung von Kastenstand

Wie ist der Stand der politischen Diskussion?

UPDATE 29.6.2020: 

Aktuell wird über einen neuen Kompromissvorschlag diskutiert (noch nicht auf der Agenda), über dessen Urheberschaft CDU-NRW und Grüne noch streiten.

Dieser sieht vor:

  • Deckzentrum: Kastenstand ist nur noch zulässig für einen kurzen Zeitraum um den Zeitpunkt der Besamung, Übergangsfrist wie gehabt 8 Jahre.
  • Wie im vorherigen Kompromiss auch wird im Übergangszeitraum nur bei baulichen Hindernisse Handlungsbedarf gesehen, das uneingeschränkte Ausstrecken der Gliedmaßen wird nicht gewährleistet.
  • Weiter keine Veränderungen im Abferkelbereich.

 

Wir kämpfen weiterhin für die vollständige Abschaffung und das nur als ersten Schritt. Auch die Gruppenhaltung in der vorliegenden Form ist Tristesse pur, zumindest aber etwas weniger Quälerei für die armen Sauen.

Bei euren Anrufen von Montag bis Donnerstag weist bitte neben den allgemeinen Argumenten gegen den Kastenstand (siehe Leitfaden) auf Folgendes hin:

  • Wie lautet die genaue Formulierung für den zukünftigen „kurzen Zeitraum“, der nur noch zulässig sein soll? Es muss ganz klar sein, dass es dabei max. um wenige Stunden (für die Besamung oder andere tierärztliche Eingriffe) geht und es muss auch sichergestellt werden, dass dies auch kontrollierbar ist. Das könnte z.B. dadurch erfolgen, dass nur eine bestimmte Anzahl an Kastenständen in jedem Betrieb vorgehalten wird. Das erhöht vielleicht den Aufwand beim Landwirt, aber wenn er noch im Kastenstand besamen will, muss gewährleistet sein, dass er das nicht zum Nachteil der Schweine missbraucht. Auf gar keinen Fall darf die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine wachsweiche Formulierung enthalten, die vom Landwirt am Ende zu Tagen oder gar Wochen gedehnt wird!

 

STAND MAI 2020:

Zuletzt deutete sich im Bundesrat ein Kompromiss an, der den Kastenstand für eine lange Zeit weiterhin legitimiert und die Situation der Schweine kaum verbessert. 

Der uns vorliegende „Kompromiss“-Entwurf zum Kastenstand sieht Folgendes vor:

  • Die Anforderung des ungehinderten Ausstreckens der Gliedmaßen in Seitenlage wird dadurch verwässert, dass die Anwesenheit einer anderen Sau im benachbarten Kastenstand nicht als Hindernis definiert wird.
  • Im Deckbereich gilt eine Übergangsvorschrift von regulär 8 Jahren und 10 Jahren in Härtefällen.
  • Im Abferkelbereich wird die von Klöckner vorgelegte Frist von 15-17 Jahren nicht angetastet.
  • Die maximale Dauer im Kastenstand nach Ablauf der Frist soll 24 Tage pro Jahr betragen, bis dahin weiterhin rund 20 Wochen.

Was könnt Ihr jetzt tun?

Rufen Sie die Entscheidungsträger an, und fordern Sie eine entschiedene Ablehnung dieses Kompromisses und die Abschaffung des Kastenstandes!
Landwirtschaftsminister mit Schlüsselrolle:
  • Michael Westhagemann (Parteilos, Hamburg) +49 (0)40 428 28-0
  • Till Backhaus (SPD, Mecklenburg Vorpommern) +49 (0)385 588-0
  • Reinhold Jost (SPD, Saarland) +49 (0)681 5002-282
  • Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke, Thüringen) +49 (0)361 379 28 30
Ministerpräsidenten mit Schlüsselrolle:
  • Michael Müller (SPD, Berlin) +49 (0)30 9026-0
  • Dr. Dietmar Woidke (SPD, Brandenburg) +49 (0)331 866-0
  • Andreas Bovenschulte (SPD, Bremen) +49 (0)421 361-6132
  • Dr. Peter Tschentscher (SPD, Hamburg) +49 (0)40 42831-2012
  • Manuela Schwesig (SPD, Mecklenburg Vorpommern) +49 (0)385 588-0
  • Stephan Weil (SPD, Niedersachsen) +49 (0)511 120-6948
  • Malu Dreyer (SPD, Rheinland Pfalz) +49 (0)6131 16-0
  • Bodo Ramelow (Die Linke, Thüringen) +49 (0)361 379 00
Um Ihnen die Gespräche zu erleichtern, haben wir hier ein paar Argumentationshilfen für Sie zusammengefasst:

Argumentationshilfe

© Jo-Anne McArthur / Animal Equality

  • Kastenstände werden laut Kompromiss dauerhaft eingesetzt, ein Ausstieg ist nicht vereinbart. Die maximale Aufenthaltsdauer im Kastenstand wird erst nach Ablauf einer langen Frist von derzeit ca. 70 Tagen pro Zyklus auf 12 Tage verkürzt. Wenn es die Behörden schon nicht hinbringen, Betriebe halbwegs regelmäßig zu kontrollieren, wie soll es gelingen, kürzere Aufenthaltsdauern zu überwachen?
  • Die kürzeren Fristen gelten nur für das Deckzentrum (8-10 Jahre), nicht für den Abferkelbereich (15-17 Jahre). Nach den Erfahrungen mit der Verlängerung der betäubungslosen Kastration von Ferkeln kann ohnehin nicht darauf vertraut werden, dass die langen Fristen überhaupt eingehalten werden.
  • Das ungehinderte Ausstrecken der Beine in Seitenlage wird verwässert.
  • Kastenstände verstoßen nach einem Rechtsgutachten von Dr. Davina Bruhn im Auftrag von Vier Pfoten gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Grundgesetz. Eine Nutztierhaltungsverordnung, die Kastenstände als Haltungsform weiterhin dauerhaft zulässt, ist rechtlich angreifbar und bietet daher auch keine Planungssicherheit für die Landwirt*innen.

Sie sind an weiteren Informationen von der Deutschen Tier-Lobby interessiert? Melden Sie sich für unseren Newsletter an.

Fülle einfach das Formular aus und wir versenden deine Protest-Postkarte:

Um auf dem Laufenden zu bleiben, abonniere unseren Aktions-Newsletter und folge uns auf Social Media!